Beurkunden eines Sterbefalls
Wenn ein Sterbefall eintritt, muss er spätestens am dem Sterbetag folgenden Werktag beim Standesamt angezeigt werden.
Die Unterlagen zur Beurkundung eines Sterbefalles werden im Normalfall einem Bestatter übergeben, der sich wiederum um die Erledigung der Behördengänge kümmert. Es ist empfehlenswert, sich bei Eintritt eines Sterbefalles an einen Bestatter zu wenden.
Notwendige Unterlagen
Eine vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung (Totenschein), außerdem beim
- Sterbefall eines Ledigen: die Geburtsurkunde
- Sterbefall eines Verheirateten: die Heiratsurkunde
- Sterbefall eines Verwitweten: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde
- Sterbefall eines Geschiedenen: die Heiratsurkunde und das Scheidungs-, Aufhebungs- oder Nichtigkeitsurteil.
Neben den Urkunden über den Familienstand ist bei jedem Sterbefall der Personalausweis und/oder der Reisepass der verstorbenen Person vorzulegen. Des Weiteren richten sich die mitzubringenden Unterlagen auch nach der Herkunft der verstorbenen Person. Bei Sterbefällen von Spätaussiedlern, Vertriebenen oder Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit wenden Sie sich bitte an die Standesbeamten.