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Wohnberechtigungsschein

Wohnberechtigungsschein

Allgemeine Informationen
Der Wohnberechtigungsschein dient als Bezugsvoraussetzung für eine in Deutschland mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung. Er wird auf Antrag an Wohnungssuchende erteilt, deren Gesamteinkommen eine Einkommensgrenze, die sich nach der Anzahl der mitziehenden Familienmitglieder bestimmt, nicht übersteigt.

Der Wohnberechtigungsschein ist dem Vermieter vor Abschluss des Mietvertrages zu übergeben.

Der erteilte Wohnberechtigungsschein gilt im Land Brandenburg ab Ausstellungsdatum 1 Jahr.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Einkommensnachweise des Antragstellers und ggf. der mitziehenden Personen (z.B. Lohn, Rente, ALG, Grundsicherung, Unterhalt usw.)
  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung

Einkommensgrenzen:

für Alleinstehende:15.600,00 EUR
2-Personenhaushalt:22.000,00 EUR

für jede weitere zum

Haushalt gehörende Person:

4.900,00 EUR

Sind diese Personen Kinder im Sinne des § 32 Abs. 1 und 5 EStG erhöht sich die Einkommensgrenze um 2.000 EUR je Kind

Wohnraumgrößen

1 - Personenhaushalt             bis zu 50 m²                oder 2 Wohnräume

2 - Personenhaushalt             bis zu 65 m²                oder 2 Wohnräume

3 - Personenhaushalt             bis zu 80 m²                oder 3 Wohnräume

4 - Personenhaushalt             bis zu 90 m²                oder 4 Wohnräume

für jede weitere zum Haushalt gehörende Person 10 m² oder ein weiterer Wohnraum.