Wohnberechtigungsschein
Allgemeine Informationen
Der Wohnberechtigungsschein dient als Bezugsvoraussetzung für eine in Deutschland mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung. Er wird auf Antrag an Wohnungssuchende erteilt, deren Gesamteinkommen eine Einkommensgrenze, die sich nach der Anzahl der mitziehenden Familienmitglieder bestimmt, nicht übersteigt.
Der Wohnberechtigungsschein ist dem Vermieter vor Abschluss des Mietvertrages zu übergeben.
Der erteilte Wohnberechtigungsschein gilt im Land Brandenburg ab Ausstellungsdatum 1 Jahr.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Einkommensnachweise des Antragstellers und ggf. der mitziehenden Personen (z.B. Lohn, Rente, ALG, Grundsicherung, Unterhalt usw.)
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
Einkommensgrenzen:
für Alleinstehende: | 15.600,00 EUR |
2-Personenhaushalt: | 22.000,00 EUR |
für jede weitere zum Haushalt gehörende Person: | 4.900,00 EUR |
Sind diese Personen Kinder im Sinne des § 32 Abs. 1 und 5 EStG erhöht sich die Einkommensgrenze um 2.000 EUR je Kind
Wohnraumgrößen
1 - Personenhaushalt bis zu 50 m² oder 2 Wohnräume
2 - Personenhaushalt bis zu 65 m² oder 2 Wohnräume
3 - Personenhaushalt bis zu 80 m² oder 3 Wohnräume
4 - Personenhaushalt bis zu 90 m² oder 4 Wohnräume
für jede weitere zum Haushalt gehörende Person 10 m² oder ein weiterer Wohnraum.