Befreiung von der Ausweispflicht
Volltext
Die Meldebehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien, die voraussichtlich dauerhaft pflegebedürftig sind oder sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht mehr allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
- Die Befreiung von der Ausweispflicht kann erst kurz vor Ablauf des Personalausweises bzw. Reisepasses beantragt werden.
- Eine Auslandsreise kann mit dieser Bescheinigung nicht durchgeführt werden.
- Sollten noch Bankvollmachten erteilt werden müssen oder notarielle Rechtsgeschäfte (z. B. Testament oder Grundstücksangelegenheiten) zu klären sein, ist die Neubeantragung eines Personalausweises zu empfehlen.
Erforderliche Unterlagen
· Ausgefüllter Antrag
· bisheriger Personalausweis oder Reisepass
· Betreuerausweis oder Beschluss des Amtsgerichtes oder andere Vertretungsvollmacht
Voraussetzungen
Antragstellung
durch den Betroffenen selbst, meistens aber durch den Betreuer/In oder eine vertretungsberechtigte Person.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
keineAnträge / Formulare