Befreiung von der Ausweispflicht

  • Volltext

    Die Meldebehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien, die voraussichtlich dauerhaft pflegebedürftig sind oder sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht mehr allein in der Öffentlichkeit bewegen können.

    • Die Befreiung von der Ausweispflicht kann erst kurz vor Ablauf des Personalausweises bzw. Reisepasses beantragt werden. 
    • Eine Auslandsreise kann mit dieser Bescheinigung nicht durchgeführt werden.
    • Sollten noch Bankvollmachten erteilt werden müssen oder notarielle Rechtsgeschäfte (z. B. Testament oder Grundstücksangelegenheiten) zu klären sein, ist die Neubeantragung eines Personalausweises zu empfehlen.
  • Erforderliche Unterlagen

    ·         Ausgefüllter Antrag

    ·         bisheriger Personalausweis oder Reisepass

    ·         Betreuerausweis oder Beschluss des Amtsgerichtes oder andere Vertretungsvollmacht

  • Voraussetzungen

    Antragstellung

    durch den Betroffenen selbst, meistens aber durch den Betreuer/In oder eine vertretungsberechtigte Person.

  • Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

    keine
  • Anträge / Formulare


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