Abmeldung eines Wohnsitzes

  • Volltext

    Die bisherige Pflicht zur Abmeldung entfällt bei einem Umzug innerhalb der Bundesrepublik. Sie können sich an Ihrem neuen Wohnort ohne die Vorlage einer Abmeldebestätigung anmelden.

    Wenn Sie allerdings in das Ausland ziehen oder aus einer Nebenwohnung in Neuenhagen bei Berlin ausziehen, müssen Sie sich wie bisher bei der Meldebehörde abmelden.
     Einen Meldevordruck brauchen Sie nicht auszufüllen, die notwendigen Angaben können Sie direkt
     bei der Bearbeitung machen.

  • Erforderliche Unterlagen

    Benötigt wird der Personalausweis/Reisepass aller abzumeldenden Personen.
    Ist mit der gesetzlichen Vertretung ein Betreuer beauftragt, kann dieser die Abmeldung unter
    Vorlage des Betreuerausweises vornehmen.
    Bevollmächtigen Sie eine Person mit der Abmeldung, ist zusätzlich eine Vollmacht und der Ausweis des Bevollmächtigten vorzulegen.

  • Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

    keine

  • Fristen

    Die Abmeldung muss nach dem Bundesmeldegesetz innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug, frühestens jedoch 1 Woche im Voraus erfolgen.
  • Zuständige Stelle


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende