Auskunftssperre beantragen
Volltext
Macht ein Bürger das Vorliegen von Tatsachen glaubhaft, wonach ihm oder einem Familienangehörigen aus der Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange erwachsen können, ist die Eintragung einer Auskunftssperre im Melderegister möglich.Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
keineFormulare/Schriftformerfordernis
· Sie müssen mit Haupt- oder Nebenwohnung in Neuenhagen bei Berlin gemeldet sein
· Schriftlicher ausreichend begründeter Antrag
Der Antrag kann auch formlos gestellt werden, muss eigenhändig unterschrieben sein und kann
dann per Post an folgende Adresse gesandt werden:Gemeinde Neuenhagen bei Berlin
Bürgerservice
Am Rathaus 1
15366 NeuenhagenHinweise (Besonderheiten)
Die Auskunftssperre gilt vom Tage der Antragstellung für zwei Kalenderjahre und muss dann erneut beantragt werden, wenn die Tatsachen, die zur Eintragung führten noch gegeben sind.
Anträge / Formulare