Vaterschaftsanerkennung

  • Volltext

    Sind die Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet, wird der Vater nur dann in die Geburtsurkunde des Kindes aufgenommen, wenn er die Vaterschaft anerkannt und die Mutter des Kindes dem zugestimmt hat.

    Die Vaterschaftsanerkennung kann vor oder nach der Geburt des Kindes durchgeführt werden.

  • Erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis ODER Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
    • Geburtsurkunden der Eltern
    • ggf. eine aktuelle Geburtsurkunde des betreffenden Kindes
    • Ist die Mutter des Kindes geschieden bzw. ist eine Scheidung anhängig, legen Sie bitte die Eheurkunde und das Scheidungsurteil bzw. den Nachweis über die Anhängigkeit der Scheidung vor.
    • Ist die Mutter des Kindes verwitwet, legen Sie bitte die Eheurkunde und die Sterbeurkunde des letzten Ehegatten vor.
  • Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

    30 Euro
  • Hinweise (Besonderheiten)

    Persönliche Vorsprache der Eltern ist erforderlich.

    Alle geforderten Urkunden sind immer im Original vorzulegen; Kopien werden nicht anerkannt.

    Wenn die Mutter oder der Vater nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben, gibt es einige Besonderheiten; kontaktieren Sie in diesem Fall bitte das Standesamt.

     

    Die Vaterschaft können Sie entweder beim Standesamt (gebührenpflichtig) oder beim Jugendamt (gebührenfrei) anerkennen lassen.

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