Straßensondernutzung

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    Der Gebrauch der öffentlichen Straße über den Gemeingebrauch hinaus bedarf der Erlaubnis der Gemeinde. Dazu hat die Gemeinde eine Sondernutzungssatzung beschlossen, die regelt, was zur Sondernutzung zählt und was bei der Beantragung einer Erlaubnis zur Sondernutzung öffentlicher Straßen zu beachten ist.

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