Zweitwohnungssteuer
Volltext
Die Gemeinde Neuenhagen erhebt eine Zweitwohnungssteuer für das Innehaben einer Zweitwohnung in der Gemeinde. Inhaber einer Zweitwohnung ist derjenige, dem die Verfügungsbefugnis über die Wohnung als Eigentümer, Mieter oder als sonstigem Dauernutzungsberechtigten zusteht, auch wenn die Zweitwohnung zur unentgeltlichen Nutzung überlassen worden ist.
Die Steuer bemisst sich nach dem jährlichen Mietaufwand (Nettokaltmiete). Die Steuerschuld beträgt 10% des festgestellten jährlichen Mietaufwandes.
Näheres erfahren Sie in der Satzung:
Anträge / Formulare