Gewerbeabmeldung
Volltext
Eine Gewerbeabmeldung ist vom Gewerbetreibenden vorzunehmen, wenn das Gewerbe endgültig aufgegeben oder in einen anderen Meldebezirk (Gemeinde, Stadt) zieht.
Zuständige Stelle
Die zuständigen Sachbearbeiter finden Sie auf unserer Informationsseite.