Gewerbeabmeldung

  • Volltext

    Eine Gewerbeabmeldung ist vom Gewerbetreibenden vorzunehmen, wenn das Gewerbe endgültig aufgegeben oder in einen anderen Meldebezirk (Gemeinde, Stadt) zieht. 

  • Zuständige Stelle

    Die zuständigen Sachbearbeiter finden Sie auf unserer Informationsseite.