Hundesteuer
Volltext
Jeder Hundehalter in Neuenhagen ist verpflichtet, seinen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Anschaffung bei der Gemeindeverwaltung anzumelden. Steuerpflichtig wird der Hund jedoch erst, wenn er von Geburt an 12 Wochen alt ist.
Zuständige Stelle
Weitere Informationen und Formulare erhalten Sie auf der Informationsseite.
Anträge / Formulare