Grundsteuer

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    Die Hebesätze für die Grundsteuer werden für das Gebiet der Gemeinde Neuenhagen bei Berlin wie folgt festgesetzt:
     
    a) für Betriebe der Land- und  Forstwirtschaft    200 v. H. (Grundsteuer A)
     
    b) für Grundstücke   350 v.H. (Grundsteuer B)  
     

    Näheres können Sie in der Satzung nachlesen: 

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