Grundsteuer
Volltext
Die Hebesätze für die Grundsteuer werden für das Gebiet der Gemeinde Neuenhagen bei Berlin wie folgt festgesetzt:
a) für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft 200 v. H. (Grundsteuer A)
b) für Grundstücke 350 v.H. (Grundsteuer B)
Näheres können Sie in der Satzung nachlesen:
Anträge / Formulare