Zehn Kitas mit 1.500 Plätzen
Kita-Kostenbeiträge: Entlastungsmaßnahmen gelten unbefristet weiter
Am 12. Dezember 2024 hat der Landtag Brandenburg beschlossen, dass alle seit dem 1. Januar 2023 eingeführten Entlastungsmaßnahmen unbefristet weiter gelten und nicht zum 31. Dezember 2024 auslaufen. Damit gilt für die Kita-Kostenbeiträge weiterhin folgendes:
1. Die Kita-Kostenbeitragssatzung gilt weiterhin, allerdings hat die Tabelle unter Punkt 2 bis zu einem Einkommen von 55.000 € netto Vorrang, wenn die Eltern dadurch bessergestellt sind.
2. Für Eltern mit niedrigen und mittleren Einkommen bis 55.000 Euro werden pro Kind und Monat für denselben Zeitraum die Kita-Kostenbeiträge auf folgende Maximalbeiträge begrenzt:
Einkommen in € | Krippe (0 bis zum vollendeten dritten Lebens-jahr) | Hort | |||||||
pro Jahr | pro Monat | bis 6 h | bis 7 h | Bis 8 h | Bis 9 h | über 9 h | Betreuungsumfang irrelevant | ||
bis | 35.000,00 | bis | 2.916,67 | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € |
bis | 40.000,00 | bis | 3.333,33 | 48 € | 54 € | 60 € | 66 € | 72 € | 40 € |
bis | 45.000,00 | bis | 3.750,00 | 80 € | 90 € | 100 € | 110 € | 120 € | 45 € |
bis | 50.000,00 | bis | 4.166,67 | 120 € | 135 € | 150 € | 165 € | 180 € | 55 € |
bis | 55.000,00 | bis | 4.583,33 | 168 € | 189 € | 210 € | 231 € | 252 € | 70 € |
3. Ab einem Einkommen von 55.000 € netto werden die Eltern nicht durch das Land entlastet und müssen die Beiträge aus der Kita-Kostenbeitragssatzung entrichten.
4. Kinder Im Alter von 3 (ab dem vollendeten dritten Lebensjahr) bis zur Einschulung sind natürlich weiterhin beitragsfrei.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Wormuth oder Herrn Wohlgemuth (03342 245-521/-522).
Schließtage im Kalenderjahr 2024
Die Gemeindeverwaltung bittet alle Eltern, sich für das Jahr 2024 auf folgende Schließzeiten einzustellen:
Zeitraum | Grund der Schließung |
27.12.2024 – 31.12.2024 | Weihnachten/Neujahr |
Nach Ostern bleiben im Zeitraum vom 2. bis 5. April 2024 die Kinderbetreuungseinrichtungen geschlossen. Es bestehen in dieser Woche aber eingeschränkte Betreuungsmöglichkeiten für Kinder, deren Eltern in dieser Zeit keine Urlaubsmöglichkeit haben und auch eine anderweitige Betreuung ihrer Kinder nicht möglich ist. In welcher Einrichtung dann die Betreuung erfolgt, wird festgelegt, wenn bekannt ist, wie viele Kinder insgesamt betreut werden. Als Voraussetzung für eine eingeschränkte Betreuung müssen folgende Kriterien beider Erziehungs- und Sorgeberechtigten erfüllt sein:
- Eine Freistellung des Arbeitgebers oder der schulischen Institution ist in diesem Zeitraum nicht möglich (schriftlicher Nachweis, siehe unten).
- Eine anderweitige Betreuung kann nicht ermöglicht werden.
- Die Inanspruchnahme der Notbetreuung muss mindestens bis zum 31. Oktober des Vorjahres schriftlich eingereicht werden (Anmeldevorlage siehe unten).
Je nach Anzahl der zu betreuenden Kinder, wird entsprechendes pädagogisches Personal aus der eigenen Einrichtung zur Verfügung gestellt. Zusätzlich wird es im Jahr 2024 in den jeweiligen Kita-Einrichtungen einen Team-Fortbildungstag geben. Diese Termine stehen derzeit noch nicht fest, werden in den Einrichtungen aber rechtzeitig bekannt gegeben.
Schließtage im Kalenderjahr 2025
An alle Eltern von Kindern in kommunalen Kindertagesstätten und Horteinrichtungen der Gemeinde Neuenhagen bei Berlin
Sehr geehrte Eltern,
die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenhagen hat auf ihrer Sitzung am 03.07.2023 u.a. zusätzliche Schließzeiten kommunaler Kindertagesstätten beschlossen. Den Beschluss finden Sie hier.
Damit gibt es neben den bisher gewohnten Schließzeiten zum Jahreswechsel, den Brückentagen und dem Tag zur Team-Fortbildung, eine zusätzliche Schließzeit in der Woche nach Ostern.
Wir bitten Sie daher, sich für 2025 auf folgende Schließzeiten einzustellen:
22.04.2025 –25.04.2025 (Ostern)
02.05.2025 (Brückentag)
30.05.2025 (Brückentag)
24.12.2025 – 02.01.2026 (Weihnachten/Neujahr)
Für die Schließzeit nach Ostern besteht für Kinder, deren Eltern in dieser Zeit keine Urlaubsmöglichkeit haben und auch eine anderweitige Betreuung ihrer Kinder nicht möglich ist, eine Not-Betreuungsmöglichkeit in einer kommunalen Kita. Welche das sein wird, wird festgelegt, wenn bekannt ist, wie viele Kinder eine Betreuung in Anspruch nehmen müssen. Als Voraussetzung für eine Notbetreuung müssen folgende Kriterien beider Erziehungs- und Sorgeberechtigten erfüllt sein:
- Eine Freistellung des Arbeitgebers oder der schulischen Institution ist in diesem Zeitraum nicht möglich (schriftlicher Nachweis).
- Eine anderweitige Betreuung kann nicht ermöglicht werden.
- Die Inanspruchnahme der Notbetreuung muss mindestens bis zum 31. Oktober des Vorjahres schriftlich eingereicht werden.
Je nach Anzahl der zu betreuenden Kinder wird entsprechendes pädagogisches Personal aus der eigenen Einrichtung zur Verfügung gestellt.
Für Rückfragen steht Ihnen die zuständigen Mitarbeiter des Kitabereichs im Rathaus Frau Wormuth, Herr Wohlgemuth und Frau Pollmann unter den Telefonnummern 03342-245 521/522/523 gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez.
Gunter Kirst
Fachbereichsleiter
Neuenhagen verfügt über rund 1.500 Kitaplätze in zehn Einrichtungen. Acht Kitas befinden sich in kommunaler Trägerschaft. Für alle kommunalen Kindereinrichtungen gelten Qualitätsstandards, die regelmäßig überprüft werden. Der Kindergarten „Apfelbäumchen“ wird von einer Elterninitiative getragen. Die Kita "Kleine Sprachfüchse", eine bilinguale Einrichtung (deutsch/polnisch), befindet sich in Trägerschaft des Internationalen Bunds.
Jede Einrichtung verfügt über ein eigenes Profil. Die Kita „Regenbogen“ ist als Kneipp-Kita zertifiziert. Die Kita „Rasselbande“ wurden vom Brandenburgischen Chorverband für ihre musische Ausbildung mit dem "Caruso" ausgezeichnet. Alle Sinne angesprochen werden in der Kita "FrohSinn". In der Kita „Wilhelm Busch“ geht es schwerpunktmäßig um gesunde Ernährung und in der Kita „Am Schäferplatz“ wird Sport und Bewegung großgeschrieben. Die Kita „Kleine Weltentdecker“ – das sagt schon der Name – widmet sich insbesondere den Themen Weltoffenheit und Toleranz. Im Christlichen Naturkindergarten „Apfelbäumchen“ werden christliche Werte und die Liebe zur Natur vermittelt. Und in der Kita "Kleine Sprachfüchse" lernen die Kinder spielerisch die polnische Sprache ganz nebenbei.
Anmeldung von Kita-Plätzen: Anmeldungen für die kommunalen Kita-Plätze werden ausschließlich in der Gemeindeverwaltung entgegengenommen (siehe graues Kontaktkästchen).