Sportbecken im Freibad

Freibad

Freibad am Liebermannweg

Die Freibadsaison 2024 ist beendet. Die Gemeinde freut sich, wenn alle Besucher eine schöne Zeit hatten. 



Für die Nutzung des Freibades gibt es eine Besucherobergrenze, die nicht überschritten werden darf. Sollte die Sicherheit der Badegäste nicht mehr gewährleistet sein, behält sich die Gemeinde kurzfristige Schließungen vor. Kindern unter 14 Jahren ist die Benutzung bis 18.00 Uhr gestattet, ab 18.00 Uhr nur in Begleitung eines Erwachsenen. Mit dem bewährten Zahlungssystem können Eintrittskarten online über diesen

bis zu zehn Tage vorher gebucht werden. Die Schwimmpässe können vor Ort nur Bar bezahlt werden.

Eine Zahlung per Lastschrift sowie die Stornierung oder Rückgabe bereits gekaufter Eintrittskarten ist grundsätzlich nicht möglich!

Nach dem Verlassen des Freibades verlieren die Eintrittskarten ihre Gültigkeit!  

Im Sommer ist unser Freibad beliebter Anziehungspunkt für Badegäste aus der gesamten Region. Es liegt idyllisch inmitten eines Naturschutzgebietes und verkehrsgünstig in der Nähe des S-Bahnhofs.

Ein Sportbecken mit 5 Bahnen, ein Familien- und ein Kinderbecken – alle in Edelstahl – laden zum großen Badespaß ein. Die Attraktion für Jung und Alt ist unsere 40 Meter lange Wasserrutsche. Ausreichend Platz zur Erholung bieten die großen Liegewiesen. Zur sportlichen Betätigung am Beckenrand lädt ein Beachvolleyballfeld ein. Für die Jüngsten ist ein Spielplatz vorhanden. Im Freibad-Imbiss gibt es allerlei Leckereien und Erfrischungen. Zu den weiteren Einrichtungen gehören Garderoben, ein Wickelraum und ein Behinderten-WC.

Parkmöglichkeiten:

Auf dem nahegelegenen P+R Parkplatz am S-Bahnhof Neuenhagen (Wiesenstraße) stehen zahlreiche kostenlose Parkplätze zur Verfügung. Das Freibad ist fußläufig über den Goetheweg in ca. 5 Minuten erreichbar (siehe Karte).

Plan zur Anreise zum Freibad















Badeordnung fürs Freibad Neuenhagen

Wir bitten um Beachtung der Badeordnung! Mit dem Betreten des Freibades erkennt jeder Besucher die Bestimmungen dieser Haus- und Badeordnung als verbindlich an.